| Welche Reifen darf ich
fahren?
Diese Angabe finden Sie in Ihrem KFZ
Schein in der Zeile 20 bis 23 oder auch
in den Bemerkungen in der Zeile 33 sehen Sie dazu die folgende Abbildung.
1.) Beschreibt die: Reifenbreite in mm.
2.) die Reifenhöhe in % von der Breite
3:) den Felgendurchmesser in Zoll
4.) Die
Tragfähigkeit,
auch Loadindex genannt
5.) die max.
Geschwindigkeit,
auch Speedindex genannt
6.) hier ist z.B. die
Felgengröße aufgeführt
7.) hier ist eine weitere
mögliche Reifengröße eingetragen.
Winterreifen
Moderne
Winterreifen
haben einen höheren Anteil an Naturkautschuk und bleiben daher auch bei
Temperaturen unter 10 Grad Celsius elastisch und griffig; die ausgeklügelte
Profilgestaltung trägt den oft nassen Straßen Rechnung, die
Lamellentechnologie sorgt darüber hinaus für eine wirksame Verzahnung bei
schneeglatten Fahrbahnoberflächen. Ihre Vorteile können Winterreifen
allerdings nur bei ausreichender
Profiltiefe, hier sind mindestens
4 mm empfohlen, voll ausspielen.
Tests auf winterlichen Fahrbahnen zeigten, dass bei
Sommerbereifung
mit mindestens einer Verdoppelung des Bremsweges zu rechnen ist, beim
Beschleunigen
ist das Defizit sogar noch höher. Nicht zuletzt erhöht sich die Unfallgefahr
durch die stark verschlechterte Seitenführung.
 |
Moderne Winterreifen haben keine
Komforteinbußen, verschleißen nicht schneller als Sommerreifen,
sind auf optimale Nässehaftung ausgelegt und bremsen (im Winter
eingesetzt) besser als Sommerreifen.
Auch sind in punkto Aussehen keine Abstriche mehr zu machen dank
modernen Profildesigns. |
Ganzjahresreifen
Während Winterreifen sich beim Thema Komfort in ihren Leistungen
den Sommerreifen angenähert haben, bleiben doch ein paar markante
Unterschiede.
Winterreifen verschleißen aufgrund ihrer "weicheren" Gummimischung bei
höheren Temperaturen (im Sommer) schneller und werden im Fahrverhalten
schwammig.
Hingegen bieten Sommerreifen bieten aufgrund ihrer "härteren"
Gummimischung bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius nicht genug Flexibilität
und damit zuwenig Sicherheit.
Ganzjahresreifen stellen somit zwangsläufig immer einen Kompromiss dar ,
weil ihre Gummimischung für keine Jahreszeit optimal ausgelegt ist.
Zahlen auf dem Reifen
Oder auch: Was bedeutet
das eigentlich 185/65R14 86H? Um beim Reifenwechsel sicher zu gehen, sollte
man wissen, was die geheimnisvollen Zahlen an der Reifenflanke bedeuten. Wie
finden Sie die richtige Reifengröße fr Ihr Fahrzeug? Die zulässigen
Reifengrößen steht in Ihrem Fahrzeugschein bzw. -brief unter Punkt 20 bis
23. Zusätzlich können unter Punkt 33 noch weitere Reifengrößen sowie
spezielle Auflagen
(Beschränkung auf bestimmte Reifenhersteller und Profilausführungen) vermerkt
sein.
- 185 Reifenbreite in mm
- 65 Prozentangabe des Verhältnisses von Reifenhöhe und
Reifenbreite
- 14 Felgendurchmesser in Zoll (1 Zoll = 2,54 cm)
- 86 Tragfähigkeits-Kennzahl
(Load-Index)
- H Geschwindigkeitssymbol
(Speed-Index)
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Zu 4)
Load-Index: |
Zu 5) Speed-Index: |
|
M |
130 km/h |
U |
200 km/h |
|
N |
140 km/h |
H |
210 km/h |
|
P |
150 km/h |
V |
240 km/h |
|
Q |
160 km/h |
W |
270 km/h |
|
R |
170 km/h |
Y |
300 km/h |
|
S |
180 km/h |
ZR |
über 240
km/h |
|
T |
190 km/h |
ZR** |
über 270
km/h |
|
80 = 450
kg |
90 = 600
kg |
100 = 800
kg |
|
81 = 462
kg |
91 = 615
kg |
101 = 825
kg |
|
82 = 475
kg |
92 = 630
kg |
102 = 850
kg |
|
83 = 487
kg |
93 = 650
kg |
103 = 875
kg |
|
84 = 500
kg |
94 = 670
kg |
104 = 900
kg |
|
85 = 515
kg |
95 = 690
kg |
105 = 925
kg |
|
86 = 530
kg |
96 = 710
kg |
106 = 950
kg |
|
87 = 545
kg |
97 = 730
kg |
107 = 975
kg |
|
88 = 560
kg |
98 = 750
kg |
108 =
1000 kg |
|
89 = 580
kg |
99 = 775
kg |
109 =
1030 kg |
** nur bei Reifen mit "E13"
Kennzeichnung.
Weitere Bezeichnungen
rf ... reinforced (Bezeichnung für speziell verstärkte Reifen)
/
- N1 und N0 Porsche- Spezifikationen /
- tubeless ... schlauchlose Reifen /
- E1 oder e1 Prüfzeichen für Europa (muss auf allen Reifen sein). Die
Zahl gibt das prüfende Land an.
Die DOT Nummer .
Oder auch wie erkenne ich
überhaupt wie alt meine Reifen sind?
Auf der Reifenflanke befindet sich eine Zahl die folgendermaßen aussieht
DOT109<
Diese Zahl gibt das Herstellungsdatum an. 109 zum Beispiel Bedeutet dass der
Reifen in der 10. Woche im Jahr 1999 hergestellt wurde.
Aber Vorsicht es könnte auch 1989 heißen. Deshalb:
DOT109< heißt 10 KW 1999
DOT109 heißt 10 KW 1989
Das kleine Dreieck, manchmal ist es auch ein kleiner Pfeil, gibt an, das es
sich bei dem Reifen um einen im Jahrzehnt “90” hergestellten Reifen handelt.
Leider ist die zweite Jahreszahl erst seit 2000 Standart. Dann heißt es:
DOT2200
Für 22. Woche im Jahr 2000 hergestellt
DOT ist die Abkürzung für Deparment of Transportation.
Profiltiefe
& Reifenverschleißkontrolle
Die Profiltiefe muss laut Gesetzgeber mindestens 1,6 mm betragen.
Wer mit weniger unterwegs ist, riskiert den Verlust des
Versicherungsschutzes, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Hilfreich bei der Beurteilung der Profiltiefe sind die
Abnutzungsindikatoren:
kleine "Erhebungen" in den Umfangsrillen, die bei einem abgefahrenen Profil
sichtbar werden. Wegen der stark wachsenden Aquaplaning-Gefahr (siehe auch
Wetterverhältnisse
in Deutschland) und des schlechter werdenden Bremsverhaltens* sollten die
Reifen schon vor Erreichen der Mindestprofiltiefe ausgetauscht werden. Im
allgemeinen gilt dabei:
- Sommerreifen ab 2 mm Restprofiltiefe
- Breitreifen ab 3 mm Restprofiltiefe
- Winterreifen ab 4 mm Restprofiltiefe
Reifen-Sicherheitshinweise: Reifen, die
bis zur Plateau-Anzeige abgefahren sind, sollten nicht mehr verwendet
werden.

Die Pfeilmarkierungen an der Seitenwand weisen auf die Position der Plateau-
Verschleißanzeige an der Lauffläche hin. Dieses Symbol zeigt an, dass auf
diesem Plateau 50% des Reifenabriebs erreicht sind. In diesem Zustand kann
der Reifen nicht mehr als
Winterreifen
verwendet werden.
Die Dreiecksmarkierungen an der Seitenwand weisen auf die Position der
Verschleißanzeige an der Lauffläche hin. Dieses Symbol zeigt an, da die
verbleibende Profiltiefe nur noch 1,6 mm beträgt; in diesem Zustand muss der Reifen
ausgewechselt werden.
Machen Sie rechtzeitig
Schluss!
Für jeden Reifen gilt:
Seine Lebensdauer ist spätestens nach etwa 10 Jahren zu Ende. Selbst wenn
er noch tadellos aus sieht oder kaum benutzt wurde. Warum? Weil die
Gummimischung mit der Zeit altert und damit einen großen Teil ihrer
Fähigkeiten verliert. Hohe Temperaturen und Sonnenlicht beschleunigen den
Alterungsprozess. Vor allem im Sommer in südlichen Ländern ist es deshalb
sinnvoll, die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans durch
Abdecken zu schützen. Nach schnellen Autobahnfahrten empfiehlt sich eine
Wärmeprobe. Ist der Reifen in Ordnung, wird er höchstens gut handwarm
sein. Fühlt er sich dagegen überhitzt an, müssen Sie unbedingt den Grund
dafür feststellen. Entweder ist hier der
Luftdruck zu niedrig, oder eine
schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau kündigt sich an. Machen Sie
sich folgendes zur Regel:
- Reifen über 10 Jahre nur benutzen, wenn sie vorher ununterbrochen im
Einsatz waren.
- Reifen für Wohnwagen und nicht dauernd benutzte Reifen nach 6 bis 8
Jahren ersetzen.
- Reservereifen älter als 6 Jahre nur noch im Notfall verwenden.
- lesen Sie dazu auch die Seite
Dot- Nummer.
Gehen Sie auf Nummer sicher, es ist
Ihr Leben!
Reifen richtig lagern
Im Dunkeln fühlen sie
sich am wohlsten
Wer sein Fahrzeug in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umrüstet, sollte
seine Sommerreifen richtig einlagern und sie nicht einfach achtlos in der
Garage abstellen.
Wir
empfehlen, die folgenden Punkte zu beachten:
- Die Reifen vor dem Abmontieren kennzeichnen, damit es möglich ist die
Reifen im nächsten Winter wieder an der gleichen Position zu montieren. Je
nach Profiltiefe können auch die Reifen der Vorderachse mit denen der
Hinterachse getauscht werden. Dadurch werden die Reifen gleichmäßiger
abgefahren.
- Den Luftdruck etwas erhöhen (ca.0,5 bar).
- Die Reifenoberfläche auf Schäden untersuchen und Fremdkörper aus dem
Profil entfernen.
- Die Reifen kühl, trocken und dunkel lagern. Darauf achten, dass sie
nicht mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen.
- Reifen ohne Felgen müssen senkrecht stehen, mit Felgen kann man sie an
der Wand aufhängen oder liegend übereinander stapeln.
Wer zu Hause für Reifen
keinen Platz hat, kann sie auch gegen eine kleine Gebühr beim Reifenhändler
einlagern lassen. Generell schreibt der Gesetzgeber zwar nur mindestens 1,6
Millimeter vor, Bei Winterreifen sollte man den Rat befolgen, dass die
Profiltiefe mindestens noch vier Millimeter beträgt. Reifen, die älter sind
als acht Jahre sollten unabhängig von der Profiltiefe Fachgerecht entsorgt
werden. Am besten bei Ihrem
Reifenhändler
der bei einem zertifizierten Reifenentsorger die Reifen entsorgt.
Schneeketten brauchen Sommer-Pflege Auch Schneeketten brauchen etwas Pflege,
sollen sie über Jahre hinweg ihren Dienst tun. Bevor man sie im Frühjahr
"einmottet", sollte man sie gründlich waschen und vor dem Wegpacken gut
trocknen lassen. Manche Schneeketten- Hersteller bieten von April bis
September einen besonderen Service an. Dabei werden defekte Glieder
ausgetauscht und die Ketten auf Wunsch neu verzinkt.
Luftdruck regelmäßig
überprüfen
Der richtige Luftdruck
wird gemeinsam von Reifen- und Fahrzeugherstellern für jedes Fahrzeug
individuell festgelegt.
Zu hoher oder zu niedriger Luftdruck verhindert den optimalen Kontakt des
Profils zur Fahrbahn. Die Folgen sind nicht nur übermäßiger oder
ungleichmäßiger
Profilabrieb
sondern auch eine deutlich schlechtere Haftung.
Der Luftdruck sollte daher bei "kalten" (nicht warm gefahrenen) Reifen ca.
alle vier Wochen kontrolliert werden. Auch beim Reservereifen sollte der
Luftdruck regelmäßig geprüft werden, damit er im Notfall auch eingesetzt
werden kann.
Beachten Sie auch dass “Noträder” immer einen höheren Luftdruck bekommen wie
die Serienbereifung. (4 Bar oder mehr)
Auswuchten der Räder
Die serienmäßigen Räder
werden im Werk ausgewuchtet. Das Auswuchten ist notwendig, um
unterschiedliche Gewichtsverteilung und Materialungenauigkeiten
auszugleichen Im Fahrbetrieb
macht sich die Unwucht durch Trampel oder Flattererscheinungen bemerkbar.
Das heißt das Lenkrad beginnt bei höherem Tempo zu zittern. In der Regel
tritt dieses Zittern nur in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich auf,
wie z.B. bei 80-90 km/h und verschwindet wieder bei niedrigerer und höherer
Geschwindigkeit. Solche Unwuchterscheinungen können mit der Zeit zu Schäden
an Achsgelenken, Lenkgetriebe, Stoßdämpfern und den Radlagern führen. Die
Räder grundsätzlich alle 20000 km oder nach der Winter bzw. Sommer -Lagerung
auswuchten lassen, da sich durch Abnutzung im Betrieb, oder durch falsche
Lagerung die Gewichts- und Materialverteilung am Reifen ändert.
Fabrikatbindungen bei PKW
Reifen
Bei vielen
Personenkraftwagen, insbesondere bei leistungsstarken und schnellen
Modellen, ist neben der Reifengröße auch das jeweilige Fabrikat oder das
Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Mit der Einführung von europäischen Genehmigungen für Reifen ist in der
entsprechenden EU-Richtlinie die Festlegung von Fabrikat- oder
Profilbindungen nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass die in den
fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenbindungen keine direkte
Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung gelten.
Das Bundesverkehrsministerium hat bekannt gegeben,
unter welchen Voraussetzungen von den eingetragenen
Hersteller-Profilbindungen abgewichen werden kann: Die Bezeichnung der neuen
Reifen (z.B. 195/65 R15 91V) muss vollständig mit den Angaben in den
Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Die Reifen müssen Europa-Prüfzeichen
tragen, z.B. (E1) oder (e1) Nur wenn diese Bedingungen eingehalten sind,
gilt das Fahrzeug bezüglich der Bereifung als vorschriftsmäßig.
Fahrzeughalter und Fahrer
haben jedoch weiterhin eigenverantwortlich sicherzustellen, dass es bei
Abweichungen von Reifenempfehlungen zu keiner Gefährdung (z.B. aufgrund
unsicheren Fahrverhaltens oder nicht ausreichender Reifenfreigängigkeit.)
oder zu keiner Unvorschriftsmäßigkeit (z.B. aufgrund nicht ausreichender
Radabdeckung oder schleifender Reifen) kommen kann.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat mit Schreiben vom 16.02.2000 darauf hingewiesen, dass die bei
verschiedenen Kraftfahrzeugen erfolgte Reifen-Fabrikations-Bindung von der
Europäischen Kommission als unvereinbar mit der Richtlinie 92/93eg
angesehen wir. Da die Richtlinie durch Verordnung vom 12.08.1997 (bgbi roem.
1, S. 2051) in nationales Recht umgesetzt wurde, sind bestehende
Reifen-Fabrikations-Bindungen ab sofort rechtsunwirksam. Durch die Aufhebung
der Reifen-Fabrikations-Bindung haben die im Fahrzeugschein ggf.
enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur
noch als Empfehlung anzusehen. Das hat zur Folge, dass bei
Fahrzeugkontrollen Angaben im Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr
Gegenstand der Überprüfung sind.
Doch es kommt noch besser
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission
gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000
auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu
verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung
verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur
noch als Empfehlungen zu betrachten.
Die Begründung der Europäischen Kommission:
Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit
u. a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.
Der Geltungsbereich:
- alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen
- alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR
Die Konsequenzen für den Fahrzeughalter
Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung empfohlen wird,
ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen
bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen
einzuholen. Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet
sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die
Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der
Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt
er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten
lässt.
Zahlenangaben auf einer
Felge.
Am Beispiel einer Felge im
Querschnitt mit den Maßen: 7J15H2 et 25 für einen VW Golf
- 7 ist die Felgenbreite (Angabe in Inch/Zoll)
- 15 ist der Felgendurchmesser(Angabe in Inch/Zoll)
- H2 bedeutet daß die Felge 2 Hump hat.
(verhindert das Abrutschen des Reifen von der Felge bei Druckverlust
- et25 ist die Einpresstiefe, das heißt: wie weit
die Felgenanschraubfläche von der Felgenmitte entfernt ist.(Angabe in mm)
- Lochkreis: bei VW z.B. 4/100mm das heißt die
Felge ist mit 4 Schrauben befestigt und der Kreisdurchmesser in dem die
Schrauben angebracht sind beträgt 100mm.
- Die Mittenzentrierung ist eine Zentrierung der
Felge auf der Radnabe, bei VW z.B.56,4mm
- Desweiteren findet man auf einer Felge noch folgende Zahlen:
- Felgentyp z.B. Platin P1
- KBA Nummer. (das ist die Zulassungsnummer des
Kraftfahrtbundesamtes
- und eine Einprägung des Herstellungzeitraum
Die Achsvermessung
Optimale
Fahreigenschaften und geringster Reifenverschleiß kann nur dann erzielt
werden, wenn die Geometrie der Räder in Ordnung ist. Bei anomaler
Reifenabnutzung sowie mangelhafter Straßenlage, schlechter
Richtungsstabilität in Geradeausfahrt sowie schlechten Lenkeigenschaften in
Kurvenfahrt sollte die
Werkstatt
aufgesucht werden, um den Wagen optisch vermessen zu lassen. Die
Fahrzeugvermessung
ist eine entsprechende Meßanlage erforderlich. Hier einmal die für die
Vermessung erforderlichen Grundbegriffe wie Spur, Sturz, Nachlauf und
Spreizung..
Die Spur
Die Spur kann bei allen
Fahrzeugen einstellt werden.
Als Spur bezeichnet man den seitlichen Abstand der Räder voneinander. In der
Regel müssen Vorderräder Vorspur haben, weil sie durch Sturz und
Rollwiderstand in Geradeausfahrt immer ein wenig nach außen laufen, da
grundsätzlich etwas Spiel in den Radlagern, in der Radaufhängung und den
Spurstangengelenken vorhanden ist. Die Vorspur kompensiert das Bestreben der
Vorderräder, nach außen zu laufen. Für die Vorspur werden die Räder so
eingestellt, daß sie vorn etwas enger zusammenstehen als hinten. Nachspur
bedeutet, daß die Vorderräder, vorn etwas weiter auseinanderstehen als
hinten.

Sturz
Der Sturz kann bei vielen
Fahrzeugen eingestellt werden
Sturz und Spreizung vermindern die Übertragung von Fahrbahnstößen auf die
Lenkung und halten bei Kurvenfahrt die Reibung möglichst gering. Sturz ist
der Winkel, um den die Radebene von der Senkrechten (90° zur Fahrbahn)
abweicht. Die Vorderräder stehen also schräg. Bei positivem Sturz stehen die
Räder unten mehr zusammen als oben.
Nachlauf
Der Nachlauf lässt sich
bei nur wenigen Fahrzeugen einstellen.
Nachlauf ist der Winkel zwischen der Schwenkachse des Achsschenkels und der
Senkrechten im Reifenaufstandspunkt in Querrichtung des Fahrzeuges gesehen.
Der Nachlauf beeinflusst maßgeblich die Geradeausführung der Vorderräder. Zu
geringer Nachlauf begünstigt ein Abweichen aus der Fahrtrichtung auf
schlechten Straßen und bei Seitenwind, lässt überdies nach der Kurvenfahrt
die Lenkung nicht weit genug zur Mittelstellung zurücklaufen. Das Fahrzeug
läuft dann auch gerne Spurrillen nach.
Spreizung
Die Spreizung ist
konstruktionsbedingt und lässt sich nicht einstellen. Spreizung ist der
Winkel zwischen der Schwenkachse des Achsschenkels und der Senkrechten im
Reifenaufstandspunkt, in Längsrichtung des Wagens gesehen.
Durch den Sturz- und Spreizwinkel werden die Berührungspunkte der Räder auf
der Fahrbahn näher an die Schwenkachse des Achsschenkels herangebracht.
Damit wird der so genannte Lenkrollhalbmesser klein gehalten. Je kleiner der
Lenkrollhalbmesser ist, desto leichtgängiger ist die Lenkung. Auch die
Fahrbahnstöße wirken sich wesentlich schwächer auf das Lenkgestänge aus. Bei
einem negativen Lenkrollradius wird größere Richtungsstabilität bei
ungleicher Bremswirkung an den Vorderrädern erreicht.
Wann Tempo 100 km/h
mit Anhänger?
Was sind die
Voraussetzungen an das Zugfahrzeug?
PKW mit Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg und
mehrspurige KFZ mit Anhänger bis 3500 kg (Klein- LKW oder Wohnmobile mit
Anhänger)
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein
- Gebremste Anhänger müssen über Radstoßdämpfer
verfügen.
- Ungebremste müssen nicht über Radstoßdämpfer.
- Die Anhängerbereifung muss für 120 km/h
freigegeben sein,
Speedindex L
oder höher.
- Die Reifen dürfen nicht älter
als sechs Jahre sein.
- Die Ausnahmeverordnung gilt nur für Züge.
Anhänger und Zugfahrzeug bilden eine Einheit, es darf nicht mit anderen
Anhängern Kombiniert werden bzw. ausgetauscht werden.
Folgendes muss zu den Gewichten
beachtet werden:
- bei ungebremsten Anhängern: Zulässige
Anhängergesamtgewicht= 0,3 x Leergewicht Zugfahrzeug
- bei gebremsten Wohnanhängern: Zulässige
Anhängergesamtgewicht= 1,1 x Leergewicht Zugfahrzeug
- bei anderen gebremsten Anhängertypen: Zulässige
Anhängergesamtgewicht= 0,8 x Leergewicht Zugfahrzeug
Das Gesamtgewicht des Anhängers muss jedoch immer
kleiner sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. Außerdem
muss
die maximal zulässige Anhängelast eingehalten werden.
Zum Beispiel hat Ihr Zugfahrzeug ein Leergewicht 1000 kg
(Siehe Spalte 14 im KFZ Schein)
und Sie haben einen Kastenanhänger, einachsig gebremst, mit Stoßdämpfern
ausgerüstet, mit einem zulässige Gesamtgewicht 1350 kg.
Dann hat der Anhänger bei Tempo 100 folgendes zulässige Gesamtgewicht=1,1 x
1000 kg (PKW leer) = 1100 kg
Was müssen Sie tun um die begehrt
Plakette für PKW und Anhänger zu erhalten?
- Die oben genannten Punkte für das eigene Gespann prüfen. (ABS,
Stoßdämpfer,
Reifenalter
)
- Das Gespann bei einem amtlich anerkannten
Sachverständigen vorstellen. (TÜV)
- Der überprüft und bescheinigt die oben genannten
Voraussetzungen.
- Mit der Bescheinigung müssen Sie zum
Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle), diese prüft und die Daten und
bestätigt Sie.
- Sie bekommen vom Straßenverkehrsamt zwei Tempo
-100 - Plaketten ausgegeben.
- Die kleine Plakette muss an die Windschutzscheibe
des Zugfahrzeuges mittig oben angebracht werden.
- Die größere Plakette muss am Anhänger hinten
angebracht werden.
- Die Bescheinigung muss mit den
Fahrzeugpapieren
permanent mitgeführt
Das war es, schon geht es los mit Tempo 100, aber
denken Sie immer daran, je schneller Sie mit einem Gespann sind desto höher
wird Ihr Bremsweg. Der Hänger schiebt immer mit beim Bremsen, auch wenn er
eine Auflaufbremse hat
|